Ablauf für den Kunden

Für die Kampfmittelberäumung in Deutschland gelten diverse Bundes- und Landesvorschriften, Baurichtlinien sowie allgemeine Sicherheitsvorschriften.
Die wichtigsten Vorschriften sind dabei das Sprengstoff-, sowie das Waffengesetz, die Ländervorschriften für die Zuständigkeiten der Kampfmittelberäumung und –Entsorgung, die Baufachliche Richtlinie Kampfmittelräumung BFR KMR
sowie die allgemeinen Sicherheitsvorschriften des Bauwesens und der Umgang mit Explosivstoffen:

  Baufachliche Richtlinien Kampfmittelräumung (BFR KMR)


Merkblatt BG-Bau:

  Kampfmittelfrei Bauen

Es bleibt die Aufgabe des Bauherrn für die Einhaltung der Sicherheitsvorschriften zu sorgen.

Ablauf: Wie kommt der Bauherr zur Kampfmittelfreiheit für sein Grundstück?

Da die Regelungen und Zuständigkeiten in den einzelnen Bundesländern sehr unterschiedlich sind, ist der nachfolgende Ablauf beispielhaft für Bayern dargestellt:


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Wer trägt die Kosten?

A) Kosten für Kampfmitteluntersuchung und Beräumung
    (Luftbildauswertung, Sondierung und Nachgrabung)
trägt der Bauherr
 
B) Kosten für Evakuierung und Einsatzkräfte
    (Organisation und Durchführung von Absperrungen etc.)
trägt die Kommune
 
C) Kosten für die Entsorgung von Munition und Kriegswaffen
    (Entschärfung, Entsorgung und Vernichtung)
trägt der Staat
 


Die Kosten für eine Kampfmitteluntersuchung/ Kampfmittelberäumung (A) hängen von diversen Faktoren ab und können daher nur für den Einzelfall berechnet werden.
Die wesentlichen Kostenfaktoren sind:
  • Flächengröße
  • Lage und Zugänglichkeit
  • Situation zu den Nachbargrundstücken (Grenzbebauung)
  • Bodenaufbau und Auffüllungen
  • Frühere Nutzungen